Die Prüfung hast Du auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt, willst aber trotzdem ein Auto mit einem manuellen Schaltgetriebe fahren. Das ist möglich, dafür steht die
Schlüsselzahl 197.
Du kannst diese während der Ausbildung zum Führerschein der Klasse B Automatik, oder auch irgendwann eintragen lassen. Dafür sind zusätzliche Übungsfahrten in einem Fahrzeug mit manuellem Schaltgetriebe notwendig. Eine 15 minütigen Testfahrt mit einem Fahrlehrer ist dann zu absolvieren.
Die gesetzlichen Mindestanforderungen für die Schlüsselzahl 197:
Die Schlüsselzahl B197 kann bereits während der Ausbildung zum Führerschein der Klasse B Automatik begonnen werden. Hierzu wird die Grundausbildung, wie üblich, auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe gemacht. Die Fahrprüfung wird ebenfalls auf einem Automatik-Fahrzeug abgelegt. Die notwendigen 10 Fahrstunden werden auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe absolviert. Im Anschluss ist eine Testfahrt mit einem Fahrlehrer notwendig, um dein Können zu beurteilen.
Die Schlüsselzahl B197 kannst du auch zu einem viel späteren Zeitpunkt eintragen lassen, z.B. wenn Du merkst, Du benötigst ein Auto mit Schaltgetriebe.
Die Prüfung wird auf einem Automatikfahrzeug abgelegt.
Du darfst trotzdem ein Fahrzeug mit Schaltung fahren.