Klasse BF17

Mit dem BF17 Führerschein darfst Du, je nach gewählter Klasse, die Führerschein-Klassen B oder BE sind zulässig, die entsprechenden Fahrzeuge in Begleitung vorher bestimmten Personen fahren. Diese Personen werden in die Prüfbescheinigung eingetragen. Wie bei der Führerscheinklasse B, darfst Du ein Fahrzeug bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3500 kg fahren. Solltest Du aber die Führerscheinklasse BE für das begleitete Fahren auswählen, dann darfst Du eine Fahrzeugkombination, also ein PKW + Anhänge mit einer zulässigen Gesamtmasse ab 750 kg – 3500 kg fahren.

Somit ist der  Führerschein BF17 keine abgespeckte Version. Er ist lediglich an bestimmte Auflagen gebunden.

Ähnlich wie bei dem Führerschein der Klasse B sind für die Klasse BF17 gesetzliche Mindestanforderungen für Übungs- und Sonderfahrten vorgeschrieben.

Diese sind:

  • 12 Pflichtfahrstunden (Sonderfahrten) zusätzlich zum grundlegenden Fahrunterricht.
  • 14 Theoriestunden, davon sind 12 für den Grundstoff sowie 2 Zusatzstoff.
  • Eine Unterrichtsstunde entspricht 45 Minuten
  1. Die Ausbildung für diese Führerscheinklasse darfst Du mit 16,5 Jahren anfangen.
  2. Die theoretische Prüfung darfst Du 3 Monate, vor Erreichen des 17ten Lebensjahr ablegen.
  3. Die praktische Prüfung darfst Du einen Monat vor deinem 17ten Geburtstag ablegen.

Die praktische Prüfung darf erst abgelegt werden, wenn die theoretische Prüfung bestanden wurde.

WELCHE AUFLAGEN GIBT ES FÜR BF17

Grundlegende Auflage für die Klasse BF17 ist das Eintragen von Begleitpersonen.

Selbstverständlich können mehrere Begleitpersonen eingetragen werden.

Die Begleitpersonen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

  • Mindestalter: 30 Jahre
  • Diese Person darf maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister haben.
  • Mindestens 5 Jahre im Besitz des Führerscheins der Klasse B, ohne Unterbrechung.
  • Die BF17 Regelung gilt nur in Deutschland und Österreich.