Klasse BE

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt, darfst Du mit dem Führerschein der Klasse BE fahren. 

Der Vorbesitz der Führerschein Klasse B ist hierfür Voraussetzung.

Sieh Dir die Erklärung Führerschein der unterschiedlichen Varianten etwas weiter unten an, um zu erfahren welche Führerscheinkategorie für Dich die richtige  ist.

Gerne helfen wir Dir weiter, solltest Du offene Fragen haben…

Die gesetzlichen Mindestanforderungen der Führerscheinklasse BE sind:
 
  • Im Vergleich zum Autoführerschein, hat der BE-Führerschein einen Teil weniger zu absolvieren.
  • Eine Theorieprüfung ist für den BE Anhängerführerschein nicht nötig.
  • Die Übungsstunden hängen von Deinen persönlichen Fähigkeiten ab.
  • Gesetzlich vorgeschrieben sind: 5 Pflichtfahrstunden.

Die Fahrprüfung dauert 45 Minuten. Du musst während der Prüfung Deine fahrerischen Qualitäten zeigen, sowie den sicheren Umgang mit dem Anhänger (An- und Abkuppeln).

Die BE-Klasse kann grundsätzlich parallel zum Führerschein der Klasse B oder im Anschluss gestartet werden.

Die zulässige Gesamtmasse

Die zulässige Gesamtmasse wird folgendermassen berechnet:

  • Leermenge des Anhänger
  • Das Gewicht der Ladung, die maximal aufgenommen werden darf.

Um sicher zu gehen, dass die zulässige Gesamtmasse nicht überschritten wird, benötigst Du das Gewicht der Ladung, sowie das Leergewicht des Anhängers. Die Summer beider Gewichte darf 3,5 t nicht überschreiten.

Das Gesamtgewicht bestehen aus Anhänger, Zuladung und Zugfahrzeug und es darf dabei 7t nicht übersteigen.