Mit dieser Fahrzeugklasse dürfen Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3500 kg gefahren werden. Dabei darf das Fahrzeug nicht mehr als 8 Sitzplätze haben (Der Fahrersitz zählt nicht dazu).
Die gesetzlichen Mindestanforderungen der Führerscheinklasse B sind:
Der Führerschein ist ein grosser Schritt in Richtung Unababhängigkeit, Selbstständigkeit und nicht zuletzt in Richtung mehr Freiheit. Um den Führerschein der Klasse B besitzen zu dürfen, muss das Mindestalter 18 Jahre betragen. Eine Ausnahme bildet das begleitete Fahren (BF17). Seit einiger Zeit besteht die Möglichkeit den Führerschein mit 17 Jahren, nähmlich die Führerscheinklasse BF17, absolvieren zu dürfen. Mit diesem Führerschein, darf ein Fahrzeug, wie bereits weiter oben erwähnt, ab 17 Jahren gefahren werden. Allerdings muss eine Begleitperson anwesend sein. Diese Person muss in der Prüfbescheinigung eingetragen sein. Es dürfen auch mehrere Personen eingetragen werden. Das bleibt so bis zum 18 Lebensjahr.
Erlaubt sind PKWs mit maximal 9 Sitzplätzen.
PKW’s bis zu einer Gesamtmasse von maximal 3,5 t
Erlaubt ist das Fahren von:
Erlaubt ist das Fahren von:
Land- und Forstwirtschaftlichen Maschinen mit einer Leistung von maximal 40 km/h
Mit dem PKW-Führerschein darf ein Anhänger geführt werden.
Dabei gilt es folgendes zu beachten:
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750kg sind grundsätzlich erlaubt.
Das Gespann, also die Kombination aus Anhänger und Fahrzeug, darf die zulässige Gesamtmasse von bis zu 3500 kg nicht übersteigen.
Wer dennoch schwere Lastzüge fahren möchte, benötigt einen Anhängerführerschein -Klasse BE.