Grundsätzlich gilt die Faustregel, dass du Dich 6 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters (18 Jahre) bei uns in der Fahrschule SPEED LIMIT für den Führerschein B anmelden kannst.
Ausnahme ist die Fahrerlaubnisklasse BF17, oder auch Führerschein mit 17 genannt. Hier darfst du ab 17 Jahren Auto fahren, allerdings nur in Begleitung, bis du 18 bist.
Du hast also die Möglichkeit, bereits mit 16 ½ Jahren mit dem Führerschein zu beginnen.
Das Wichtigste zum Führerschein ab 17/ BF17
→ Begleitperson fährt immer mit, bis du 18 bist. (Begleitpersonen müssen eingetragen werden).
→ Der Antrag auf Fahrerlaubnis kann mit 16,5 Jahren gestellt werden (Erlaubnis der Erziehungsberechtigten erforderlich).
→ Ausbildung und Prüfung laufen genau so ab wie bei dem Führerschein ab 18 Jahren.
Die Idee von BF17 ist, dass Jugendliche von den Erfahrungen der Erwachsenen profitieren. Egal ob Eltern, Bekannte oder Nachbar. Viele können Begleitperson werden, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen.
Die Person muss min. 30 Jahre oder älter sein und muss min. 5 Jahre ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen. Vorbildliches Verhalten im Straßenverkehr zählt, denn mehr als einen Punkt, im Fahreignungsregister in Flensburg, darf er nicht haben.
Des Weiteren benötigt eine Begleitperson das Einverständis Deiner Erziehungsberechtigten.
Nein, nicht jeder darf als Begleitperson eingetragen werden. Die Erfahrung ist der Schlüssel! Eine Begleitpersonen muss nachweislich gutes Fahrverhalten vorweisen. Die Person muss min. 30 Jahre oder älter sein und min. 5 Jahre ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen.Vorbildliches Verhalten im Straßenverkehr zählt, denn mehr als einen Punkt, im Fahreignungsregister in Flensburg, darf die Person nicht haben.
Des Weiteren, benötigt eine Begleitperson das Einverständis Deiner Erziehungsberechtigten.
Alle Begleitpersonen müssen in die Prüfbescheinigung der oder des Jugendlichen eingetragen werden. Das übernimmt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde, die umgangssprachlich auch Führerscheinstelle genannt wird. Zusätzliche Begleitpersonen später nachzutragen, ist möglich. Die Anzahl ist unbegrenzt.
Es sind 7 Schritte nötig, die Du brauchst für Deine Fahrerlaubnis
- Ameldung
- Sehtest und Erste Hilfe Kurs
- Antag für den Führerschein
- Theorieunterricht
- Paxisunterricht / Fahrstunden
- Theorieprüfung
- Praxisprüfung
→Anmeldung erfolgt direkt in unserer Fahrschule „Speed Limit“
→ Antrag auf „erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis“ bei der Verwaltungsbehörde
Hier eine Checkliste der benötigten Unterlagen für den Führerschein Ersterwerb.
- Biometrisches Lichtbild (Passbild)
- Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs
- Aktueller Sehtest (sollte nicht älter als 2 Jahre sein)
- Deinen Ausweis.
Diese Unterlagen werden benötigt, damit Du, bei dem zuständigen Landratsamt der Abteilung STVA -Führerscheinstelle, einen Antrag auf „erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis“ stellen kannst.
Ja, die Fahrerlaubnis kann schriftlich beantragt werden. Dazu musst Du das Antragsformular „erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis“ vollständig ausfüllen, unterschreiben und mit den geforderten Unterlagen an Deine Fahrererlaubnisbehörde senden.
Folgende Unterlagen werden von Dir benötigt:
- Antragsformular
- Biometrisches Lichtbild (Passbild)
- Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs
- Aktueller Sehtest (sollte nicht älter als 2 Jahre sein)
- Deinen Ausweis
- Die Gebühr muss vorab überwiesen werden, ein Beleg über deine Überweisung muss dem Antrag beigelegt werden.
Ja, bei Minderjährigen sollte ein Elternteil anwesend sein. Allerdings ist das kein Muss! Wir erstellen gemeinsam mit Dir den Ausbildungsvertrag und geben ihn Dir im Anschluss mit. Du kannst ihn zu Hause, in aller Ruhe, mit Deinen Eltern besprechen und erst mit der Unterschrift eines Erziehungsberechtigten ist der Vertrag gültig.
Je ein Passbild pro auszubildende Klasse.
Folgende Institutionen bieten Erste Hilfe Kurse an und können gültige Zertifikate ausstellen:
→ Deutsches Rotes Kreuz
→ ADAC
→ Die Johanniter
→ Die Malteser
→ Arbeiter-Samariter-Bund
Letztendlich kannst Du entscheiden, wo Du den Kurs machen möchtest. Für uns ist das Zertifikat bzw. die Teilnahmebescheinigung wichtig.
Grundsätzlich gilt: Die praktischen Übungen müssen immer vor Ort stattfinden. Von einem Online-Kurs erhältst Du in der Regel auch nicht die erforderliche Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein.
Den Sehtest kannst Du bei jedem Augenarzt und jedem Optiker Deiner Wahl durchführen. Einen einheitlichen Preis hierfür gibt es nicht, die Dienstleistung kalkuliert jeder individuell. Lass Dir daher vorab ein Angebot geben.
Die Führerscheinausbildung besteht grundsätzlich bei jeder Führerscheinklasse aus zwei Teilen: dem Theorieunterricht, sowie dem praktischen Unterricht/Fahrstunden.
Der Umgang mit einem Auto allein reicht nicht aus, um einen Führerschein zu erhalten. Ein wichtiger Grundstein ist die theoretische Ausbildung. Der theoretische Unterricht findet in der Fahrschule statt. Hier lernst Du, welche Bestimmungen in der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Deutschland gelten und wie Du Dich im Straßenverkehr verhalten sollst. Für den theoretischen Unterricht in der Fahrschule sind Pflichtstunden vorgeschrieben. Der Theorieunterricht bildet die Grundlage, um sicher auf den Straßen fahren zu können. Je nach Führerscheinklasse sind unterschiedlich viele Theorieunterrichtstunden Pflicht.
Eine Theoriestunde dauert 90 Minuten.
Welche Mindestanzahl an Theoriestunden für welchen Führerschein vorgeschrieben sind, zeigt Dir folgende Tabelle:
Klasse | Stunden | Zusatz/Stunden | Gesamt Stunden |
A1 | 12 | 4 | 16 |
A2 | 12 | 4 | 16 |
A | 12 | 4 | 16 |
AM | 12 | 2 | 14 |
B | 12 | 2 | 14 |
L | 12 | 2 | 14 |
T | 12 | 6 | 18 |
Verfügst Du bereits eine Fahrererlaubnis und möchtest diese auf eine weitere Fahrklasse erweitern, – so sind folgende Pflichtstunden vorgeschrieben.
Von der Klasse | Auf die Klasse | Gesamt Stunden |
A1 | B | 8 |
B | A2 | 10 |
B | A | 10 |
B | C1 | 6 |
B | C | 10 |
B | D1 | 10 |
B | D | 18 |
C1 | C | 4 |
C1 | D1 | 4 |
C1 | D | 12 |
C | CE | 4 |
C | D1 | 8 |
C | D | 4 |
D1 | C1 | 2 |
D1 | C | 4 |
D1 | D | 8 |
D | C1 | 2 |
D | C | 2 |
Ganz allgemein und zusammengefasst besteht der Grundstoff aus folgend Themen:
- Persönliche Voraussetzungen/ Risikofaktor Mensch
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Straßenverkehrssystem und Verkehrszeichen
- Grundregeln, Vorfahrt und Verkehrsregelungen
- Lichtzeichen und Ihre Bedeutung
- Verkehrsregelungen/Bahnübergänge
- Andere Teilnehmer am Straßenverkehr — Besonderheiten und Verhalten
- Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
- Verkehrsbeobachtung und Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern
- Ruhender Verkehr
- Verhalten in besonderen Situationen, Verhalten bei Verstößen gegen Verkehrsvorschriften
- Sicherheit durch Lebenslanges Lernen. Folgen von Verstößen gegen Verkerhrsvorschriften
- Technische Bedingungen und umweltbewusster Umgang mit Kraftfahrzeugen
Alles was benötigt wird (Block, Stifte, etc..) erhältst Du in der ersten Theoriestunde in der Fahrschule. Der Theorieunterricht läuft größtenteils digital ab.
Der Unterricht wird nicht, wie in der Schule ablaufen. Es wird niemand genötigt an die Tafel zu gehen oder Vorträge vor der Klasse zu halten. Der Unterricht soll informativ sein und Zusammenarbeit ist erwünscht, aber es soll für niemanden eine unangenehme Erfahrung werden.
Hast du alle vorgeschriebenen Theoriestunden absolviert und genügend gelernt, können wir mit Dir einen Termin für die Theorieprüfung vereinbaren. Der früheste Prüfungszeitpunkt ist max. 3 Monate vor dem Erreichen Deines Mindestalters. Um Dich optimal auf die Theorieprüfung vorzubereiten, hilft Dir die App mit den offiziellen Fragen, die bei uns erhältlich ist.
Folgendes musst Du zur Theorieprüfung unbedingt mitbringen:
→ Personalausweis oder Reisepass
→ Ausbildungsbescheinigung
→ Prüfungsgebühr
§ 16 der Fahrerlaubnis-Verordnung (Fev) befasst sich mit den Vorschriften zur Theorieprüfung . Im ersten Absatz des genannten Paragrafen heißt es:
In der theoretischen Prüfung hat der Bewerber nachzuweisen, dass er
1. ausreichende Kenntnisse der für das Führen von Kraftfahrzeugen maßgebenden gesetzlichen Vorschriften sowie der umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise hat und
2. mit den Gefahren des Straßenverkehrs und den zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen vertraut ist und
3. grundlegende mechanische und technische Zusammenhänge, die für die Straßenverkehrssicherheit von Bedeutung sind, kennt.“
Es reicht also nicht, lediglich am theoretischen Unterricht in der Fahrschule teilzunehmen. Du solltest unbedingt etwas von Deiner Freizeit für die Vorbereitung zur Prüfung investieren.
Frühestens drei Monate, vor dem Erreichen des Mindestalters, kann die Theorieprüfung für den Führerschein stattfinden.
Die App mit den offiziellen Prüfungsfragen ist bei uns erhältlich.
Die theoretische Prüfung besteht aus zwei Teilen:
→ Allgemeiner Teil (Grundstoff)
→ Klassenspezifischer Teil (Zusatzstoff) – siehe dazu Teil 2 der Bewertung!
Führerschein Ersterweb:
Klasse | Zahl der Fragen | Summe der Punkte | Zulässige Fehlerpunkte |
AM | 30 | 110 | 10 |
A1 | 30 | 110 | 10 |
A2 | 30 | 110 | 10 |
A | 30 | 110 | 10 |
B | 30 | 110 | 10 |
L | 30 | 110 | 10 |
T | 30 | 110 | 10 |
Mofa | 20 | 69 | 7 |
♦ es sei denn 2 Fragen mit der Wertigkeit 5 wurden falsch beantwortet.
Die Klassen C, C1, CE, D und D1 können im Ersterwerb nicht separat erworben werden, weil diese Klassen den Besitz von Klasse B voraussetzen. Selbstverständlich ist es möglich, diese Klassen gleichzeitig mit Klasse B in einem Termin zu erwerben.
Die theoretische Prüfung besteht aus zwei Teilen:
→ Allgemeiner Teil (Grundstoff) – siehe Teil 1 vorangegangene Frage
→ Klassenspezifischer Teil (Zusatzstoff)
Erweiterung
Klasse | Zahl der Fragen | Summe der Punkte | Zulässige Fehlerpunkte |
AM | 20 | 72 | 6 |
A1 | 20 | 72 | 6 |
A2 | 20 | 72 | 6 |
A | 20 | 72 | 6 |
B | 20 | 72 | 6 |
L | 20 | 72 | 6 |
T | 20 | 72 | 6 |
C1 | 30 | 105 | 10 |
C | 37 | 128 | 10 |
CE | 30 | 105 | 10 |
D1 | 35 | 121 | 10 |
D | 40 | 138 | 10 |
♦ es sei denn 2 Fragen mit der Wertigkeit 5 wurden falsch beantwortet
Bei den Klassen C, C1, CE, D und D1, die zum Erwerb die Klasse B voraussetzen, die aber auch in einem Termin mit Klasse B abgelegt werden können, erhöhen sich die zulässigen Fehlerpunkte von 10 auf 13.
Legt man gleichzeitig die theoretische Prüfung für mehrere Führerscheinklassen ab, wird der Grundstoff nur einmal geprüft.
Grundstoff und Zusatzstoff werden immer gemeinsam bewertet.
Die theoretische Prüfung für die Klassen A und B z.B. im Ersterwerb sieht demnach folgendermaßen aus:
Die theoretische Prüfung für die Klassen A und B z.B. im Ersterwerb sieht demnach folgendermaßen aus:
Grundstoff (Ersterwerb) mit 20 Fragen
+ Zusatzstoff Klasse A mit 10 Fragen
+ Zusatzstoff Klasse B mit 10 Fragen
Um die Prüfung zu bestehen, darf die Fehlerzahl aus Grundstoff und Zusatzstoff für die jeweilige Klasse nicht mehr als 10 Fehlerpunkte betragen.
Achtung: Werden allerdings zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, so ist die Prüfung nicht bestanden.
Ein Rechenbeispiel:
Ein Fahrschüler hat noch keinen Führerschein und möchte an einem Tag die theoretische Prüfung für die Führerscheinklassen A und B ablegen. Er erhält vom Prüfer den Bogen für den Grundstoff, die klassenspezifischen Fragen der Klasse B und zusätzlich einen Bogen mit den klassenspezifischen Fragen für die Klasse A.
Der Fahrschüler bekommt nach der Prüfung folgendes Ergebnis:
Grundstoff 5 Fehlerpunkte
Zusatzstoff A 7 Fehlerpunkte
Zusatzstoff B 3 Fehlerpunkte
Das führt zu folgenden Konsequenzen:
Führerscheinklasse A durchgefallen (5+7=12 Fehlerpunkte)
Führerscheinklasse B bestanden (5+3=8 Fehlerpunkte)
Der Grundstoff wird zwar nur einmal geprüft, das Ergebnis zählt aber für alle Führerscheinklassen (in diesem Fall A und B), die gleichzeitig geprüft werden.
Bei der nächsten Prüfung für die Klasse A wird der Fahrschüler erneut in Grund- und Zusatzstoff geprüft. Er muss also den Bogen für den Grundstoff nochmals ausfüllen, obwohl er in der ersten Prüfung nur 5 Fehlerpunkte hatte. Der Grundstoffbogen enthält in diesem Fall statt 20 nur 10 Fragen, weil die Klasse B bereits in der ersten Prüfung erworben und bestanden wurde und daher nun als Vorbesitz gilt. Die Klasse A wird in diesem Fall als erweiterte Führerscheinprüfung definiert.
Bei der theoretischen Prüfung sind insgesamt 30 Multiple-Choice-Fragen zu beantworten, 20 Fragen zum Grundstoff und 10 spezifische Fragen (Zusatzstoff) zur Führerscheinklasse B.
Thematisch können folgende Fragen bei der theoretischen Prüfung vorkommen:
- Eignung und Befähigung von Kraftfahrern.
- Gefahrenlehre.
- Technik.
- Umweltschutz.
- Verhalten im Straßenverkehr.
- Verkehrszeichen.
- Vorfahrt und Vorrang.
- Vorschriften über den Betrieb der Fahrzeuge.
Für die Klassen A1, A2 und B sind höchstens 10 Fehlerpunkte erlaubt.
Bei Nichtbestehen einer Prüfung darfst Du Deine Theorieprüfung nach 14 Tagen wiederholen. Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden.
Die erste Fahrstunde ist eine spannende Angelegenheit. Der Fahrlehrer weiß das nur allzu gut und geht mit Dir in angemessenen Schritten vor. Die Ausbildung besteht aus mehreren Stufen und dabei wird eine unterschiedliche Anzahl von Fahrstunden benötigt, die von Schüler zu Schüler stark variieren kann. Eine Mindestanzahl von Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben. Nach einigen Fahrstunden kann der Fahrlehrer Dir seine Einschätzung geben.
Jedoch sind vom Gesetzgeber besondere Ausbildungsfahrten vorgeschrieben – die sogenannten Sonderfahrten und diese sind:
→ 5 Stunden Überlandsfahrten
→ 4 Stunden Autobahnfahrten
→ 3 Stunden Nachtfahrten (Fahrt bei Dunkelheit)
Eine Fahrstunde dauert normalerweise 45 Minuten, allerdings ist eine Fahrt mit mindestens 90 Minuten am Stück festgesetzt.
Vom Gesetzgeber sind besondere Ausbildungsfahrten vorgeschrieben, die sogenannten 12 Sonderfahrten – diese Fahrten beinhalten:
→ 5 Stunden Überlandsfahrten
→ 4 Stunden Autobahnfahrten
→ 3 Stunden Nachtfahrten (Fahrt bei Dunkelheit)
Sonderfahrten sind die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Ausbildungsfahrten – welche sind:
→ 5 Stunden Überlandsfahrten
→ 4 Stunden Autobahnfahrten
→ 3 Stunden Nachtfahrten (Fahrt bei Dunkelheit
Hierbei handelt sich um praktische Fahrstunden, im Rahmen derer, die Fahrschüler, auf Bundes- oder Landstraßen das Fahren erlernen soll. Dabei wird das Überholen, sowie die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit geübt.
Die Autobahnfahrt gehört zu den Sonderfahrten und muss für den Erwerb der Führerscheinklassen A, A1, A2, B, C, C1 und C1E absolviert werden. Für die Autobahnfahrt sind insgesamt vier Fahrstunden (zu je 45 Minuten) angesetzt. Zudem müssen davon mindestens 90 Minuten am Stück absolviert werden.
Die Fahrt in der Dunkelheit zielt darauf ab, dem Fahrschüler zu vermitteln, worauf er in der Dunkelheit besonders achten muss.
Ist die theoretische Prüfung bestanden, kannst Du frühestens einen Monat, bevor Du das jeweilige Mindestalter erreicht hast, die praktische Prüfung ablegen.
Tipp:
- Vielen wollen so schnell wie möglich die Prüfung absolvieren – vertraue aber auf Deine/n Fahrlehrer/in – Sie wissen, wann Du für die Fahrprüfung bereit bist.
- Lass Dich nicht von den Geschichten Anderer verunsichern!
- Geh die Sache mit Selbstvertrauen an – Du weißt was Du gelernt hast!
- Nicht jeder Fehler führt zum Ausscheiden aus der Prüfung. Lass Dich also nicht verunsichern. Du kannst durch gutes Verhalten in anderen Situationen wieder Plus-Punkte sammeln.
Der Ablauf der Fahrprüfung hängt von der Führerscheinklasse ab! Unterschiedliche Aufgaben werden gestellt, welche das sind, ist in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) festgehalten.
Grundsätzlich gilt dabei für jede Prüfungsfahrt laut Anlage 7 zu § 16 Abs. 2, § 17 Abs. 2 und 3: “ Der Bewerber muss fähig sein, selbständig das Fahrzeug, auch in schwierigen Verkehrslagen verkehrsgerecht und sicher zu führen. Seine Fahrweise soll defensiv, rücksichtsvoll, vorausschauend und dem jeweiligen Verkehrsfluss angepasst sein. Daneben soll er auch zeigen, dass er über ausreichende Kenntnisse der für das Führen eines Kraftfahrzeugs maßgebenden gesetzlichen Vorschriften und einer umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise verfügt, sie anzuwenden versteht sowie mit den Gefahren des Straßenverkehrs und den zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen vertraut ist“
Das richtige Fahrverhalten und die Handhabung folgender Punkte ist zu beachten:
- Fahrtechnische Vorbereitung
- Lenkradhaltung
- Verhalten beim Anfahren
- Gangwechsel
- Steigung und Gefällstrecken,
- Automatische Kraftübertragung,
- Verkehrsbeobachtung und Beachtung der Verkehrszeichen und -einrichtungen,
- Fahrgeschwindigkeit,
- Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug, sowie zur Seite
- Überholen und Vorbeifahren
- Verhalten an Kreuzungen und Einmündungen, Kreisverkehren und Bahnübergängen
- Abbiegen und Fahrstreifenwechsel
- Verhalten gegenüber Fußgängern sowie an Straßenbahn- und Bushaltestellen
- Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften und
- Fahrtechnischer Abschluss der Fahrt
Die praktische Prüfung für die Fahrerlaubnisklasse B dauert 55 Minuten.
Bei Nichtbestehen darfst Du die praktische Prüfung frühestens nach 14 Tagen wiederholen. Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden.
Die Gesamtkosten für den Führerschein setzen sich aus mehreren Einzelpositionen zusammen:
- Grundgebühr für Verwaltung und Theorie
- Fahrstunden (Übungsfahrten – Grundfahraufgaben)
- Sonderfahrten (Autobahn-, Überland-und Nachtfahrten)
- Vorstellung zur Prüfung (Theorie und Praxis)
- Lehrmaterial (Fragebögen und Lehrbücher)
Der Fahrlehrer muss so viele Fahrstunden mit dem Schüler absolvieren, wie der Fahrschüler benötigt, um sein Fahrzeug zu beherrschen und um sich damit sicher im Straßenverkehr zu bewegen. Dränge also Deinen Fahrlehrer bitte nicht dazu, weniger Stunden mit Dir zu absolvieren. Dein Fahrlehrer verfügt über die nötige Erfahrung und weiß, wann Du als Schüler in der Lage bist, die Prüfung zu bestehen.
Außerdem kommen bei einer nicht bestandenen Prüfung erheblich mehr Kosten auf Dich zu.
Investiere in ein paar Fahrstunden mehr und damit in Deine eigene Sicherheit.