Mit dem Automatik-Führerschein dürfen, wie mit einem Führerschein der Klasse B, Fahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3500 kg gefahren werden. Dabei besteht lediglich die Einschränkung, dass es ein Fahrzeug ohne Kupplungspedal sein muss.
Diese Einschränkung kann später aufgehoben werden. Dann ist das Steuern eines Fahrzeugs mit Schaltgetriebe auch möglich.
Wie bei dem Führerschein der Klasse B sind für den Automatik-Führerschein gesetzlich festgelegte Sonderfahrten vorgeschrieben.
Diese sind:
Vor Beginn der Sonderfahrten erlernt der Fahrschüler in Übungsstunden die Beherrschung des Fahrzeugs, sowie die Verkehrsegeln im Straßenverkehr.
Die praktische Prüfung darf erst abgelegt werden, wenn die theoretische Prüfung bestanden wurde und diese darf erst abgelegt werden, wenn der gesamte Theorieunterricht besucht wurde.
Um das Ziel, einen Führerschein besitzen zu dürfen und somit ein Schritt weiter in Richtung Selbstverwirklichung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Das Mindestalter, um einen Automatik-Führerschein besitzen zu dürfen, ist 18. Eine Ausnahme, wie beim Führerschein der Klasse B, bildet das begleitete Fahren (BF17). Somit hat man die Möglichkeit, bereits im Alter von 17 Jahren einen Führerschein zu besitzen, nämlich die Führerscheinklasse BF17. Weitere Informationen zur Führerscheinklasse BF17 erhältst Du über diesen Link.
Zu Beginn der Ausbildung muss Du dich entscheiden, welche Führerscheinklasse für Dich geeignet ist.