Führerschein Klasse B
Hier sind alle wichtigen imformationen

Mit dieser Fahrzeugklasse dürfen Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3500 kg gefahren werden.
Dabei darf das Fahrzeug nicht mehr als 8 Sitzplätze haben (Der Fahrersitz zählt nicht dazu).


Die praktische Prüfung darf erst abgelegt werden, wenn die theoretische Prüfung bestanden wurde.
Führerschein Klasse B
Welche Voraussetzungen mÜssen erfüllt sein?
Der Führerschein ist ein grosser Schritt in Richtung Unababhängigkeit, Selbstständigkeit und nicht zuletzt in Richtung mehr Freiheit.
Um den Führerschein der Klasse B besitzen zu dürfen, muss das Mindestalter 18 Jahre betragen. Eine Ausnahme bildet das begleitete Fahren (BF17).
Seit einiger Zeit besteht die Möglichkeit den Führerschein mit 17 Jahren, nähmlich die Führerscheinklasse BF17, absolvieren zu dürfen.
Mit diesem Führerschein, darf ein Fahrzeug, wie bereits weiter oben erwähnt, ab 17 Jahren gefahren werden. Allerdings muss eine Begleitperson anwesend sein.
Diese Person muss in der Prüfbescheinigung eingetragen sein.
Es dürfen auch mehrere Personen eingetragen werden.
Das bleibt so bis zum 18 Lebensjahr.
Führerschein Klasse B
Was ist erlaubt???
Klasse B
Erlaubt sind PKWs mit maximal 9 Sitzplätzen.
PKW’s bis zu einer Gesamtmasse von maximal 3,5 t
AM (in Klasse B inbegriffen)
Erlaubt ist das Fahren von:
-Roller
-Mopeds
-Mofas
L (in Klasse B inbegriffen)
Erlaubt ist das Fahren von:
Land- und Forstwirtschaftlichen Maschinen mit einer Leistung von maximal 40 km/h
Regelung für den Anhänger-Betrieb
Mit dem PKW-Führerschein darf ein Anhänger geführt werden.
Dabei gilt es folgendes zu beachten:
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750kg sind grundsätzlich erlaubt.
Das Gespann, also die Kombination aus Anhänger und Fahrzeug, darf die zulässige Gesamtmasse von bis zu 3500 kg nicht übersteigen.
Wer dennoch schwere Lastzüge fahren möchte, benötigt einen Anhängerführerschein -Klasse BE.
ablauf der ausbildung zum führerschein klasse b
Die Fahrstunden (Sonder- und Übungsfahrten)
Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Dabei gilt es bestimmte gesetzliche Grundlagen zu beachten.
Für den praktischen Teil der Ausbildung, sind 12 Sonderfahrten vorgeschrieben.
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Nachtfahrten
Bedenke Bitte, dass die Ausbildung nicht mit den Sonderfahrten startet, sondern mit Übungsfahrten, um das Fahrzeug sicher zu beherrschen und so die Prüfung meistern zu können.
der theoretische unterricht
Wie bereits erwähnt, besteht die Ausbildung aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Wie bei den Fahrstunden gilt es hier ebenfalls bestimmte gesetzliche Grundlagen zu beachten.
Für den theoretischen Teil der Ausbildung sind 14 Pflichtstunden vorgeschrieben.
- 12 Doppelstunden à 90 Minuten Grundstoff
- 2 Doppelstunden à 90 Minuten Zusatzstoff
Die Theoriestunden sollen den Fahrschüler auf den Strassenverkehr und damit zusammenhängende Vorgaben und Regelungen vorbereiten.
Der theoretische Teil der Ausbildung beinhaltet verschiedene Themen. Wesentliche Bestandteile sind
- Rechtliche Rahmenbedingungen.
- Grundregel, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtung.
- Strassenverkehrssystem
- Ökonomisches fahren, Geschwindigkeit, Abstand und Fahrmanöver.
Das sind einige der Themen, die im Rahmen der theoretischen Prüfung wichtig sind….
Unser gemeinsames Ziel
Eine erfolgreiche Prüfung
die theorieprüfung
(Hier Download-Link setzen.)